Einstandsrecht

Einstandsrecht
право преимущественной покупки

Немецко-русский внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. - М.: Русский язык. . 2001.

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  • Einstandsrecht — Einstandsrecht, s. Näherrecht …   Herders Conversations-Lexikon

  • Einstandsrecht — Ein|stands|recht 〈n. 11; unz.〉 = Vorkaufsrecht …   Universal-Lexikon

  • Vorkaufsrecht — Option * * * Vor|kaufs|recht 〈n. 11; unz.〉 das Recht, eine feste od. bewegl. Sache od. ein Recht als Erster zum Kauf angeboten zu bekommen; Sy Einstandsrecht * * * Vor|kaufs|recht, das (Rechtsspr.): Recht, etw. Bestimmtes, wenn es zum Verkauf… …   Universal-Lexikon

  • Goldenbergshammer — Stadt Hückeswagen Koordinaten …   Deutsch Wikipedia

  • Einstand — (Einstandsrecht), so v.w. Näherrecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Einstand — Einstand, Einstandsrecht, s. Näherrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Einstand — Einstand, Einstandsrecht, s. Retrakt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Abtreiben — Abtreiben, verb. irreg. S. Treiben, welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Activum. 1. Hinweg treiben, in welcher Bedeutung treiben von weitem Umfange ist, und mancherley, von einander oft sehr verschiedene Mittel in sich fasset. So… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Einstand, der — Der Einstand, des es, plur. inus. die Handlung des Einstehens; doch nur noch in einigen wenigen Fällen, in welchen selbst das Verbum ungewöhnlich geworden ist. 1) Der Antritt eines Amtes oder Dienstes, in einigen Gegenden. Daher das Einstandsgeld …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Losung (3), die — 3. Die Losung, plur. die en, das Verbale des Zeitwortes lösen, so fern es ehedem nur losen lautete, und in einigen Gegenden noch wirklich so gesprochen wird. 1. In den weitern Bedeutungen des Zeitwortes lösen, in welchen es im Hochdeutschen jetzt …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Näherrecht, das — Das Näherrêcht, des es, plur. inus. das Recht, nach welchem jemand bey dem Verkaufe einer Sache ein näheres Recht auf dieselbe hat, als ein anderer, d.i. sie für eben den Preis, welchen ein anderer gebothen hat, mit dessen Ausschließung kaufen,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart


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